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Probezeit

Übersicht und Informationen

  • Klassen A, B, C – 3 Jahre

  • Klassen L17, A1 – mindestens bis zum 21. Geburtstag

Schwerer Vorstoß während der Probezeit – Nachschulung + Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr.
Nach 3. Verlängerung der Probezeit – Entzugsverfahren
Probezeit wird im Führerschein nicht eingetragen.

Nachschulungdelikte

  • Fahrerflucht

  • Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung

  • Überholen unter gefährlichen Umständen

  • Nichtbefolgen von kundgemachten Überholverboten

  • Vorrangverletzung

  • Überfahren von „Halt“– Zeichen bei geregelten Kreuzungen

  • Fahren auf der falschen Richtungsfahrbahn auf Autobahnen

  • Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet von 20 km/h

  • Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 40 km/h

  • Alkoholisiertes Fahren (ab 0,1‰)

  • Missachten des Handyverbotes

  • Strafbare Handlungen wie z.B.: Fahrlässige Tötung, …

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