
Probezeit
Übersicht und Informationen
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Klassen A, B, C – 3 Jahre
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Klassen L17, A1 – mindestens bis zum 21. Geburtstag
Schwerer Vorstoß während der Probezeit – Nachschulung + Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr.
Nach 3. Verlängerung der Probezeit – Entzugsverfahren
Probezeit wird im Führerschein nicht eingetragen.
Nachschulungdelikte
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Fahrerflucht
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Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung
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Überholen unter gefährlichen Umständen
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Nichtbefolgen von kundgemachten Überholverboten
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Vorrangverletzung
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Überfahren von „Halt“– Zeichen bei geregelten Kreuzungen
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Fahren auf der falschen Richtungsfahrbahn auf Autobahnen
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Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet von 20 km/h
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Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen von 40 km/h
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Alkoholisiertes Fahren (ab 0,1‰)
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Missachten des Handyverbotes
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Strafbare Handlungen wie z.B.: Fahrlässige Tötung, …